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VanMoof Firmenrad-Programm
Allgemeine Geschäftsbedingungen

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VanMoof Firmenrad-Programm
Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

    1.  Die untenstehend aufgeführten, in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe haben die folgende Bedeutung:
      1.  Antragstellender Kunde: jede Person im Alter von mindestens 18 Jahren, die dieses Angebot über ihren Arbeitgeber nutzen kann und Kunde werden will und/oder mit der VanMoof Gespräche oder Verhandlungen in Bezug auf einen Vertragsschluss führt oder die mit einem Kunden Gespräche oder Verhandlungen in Bezug auf die Übertragung eines Schlüssels führt;
      2. Fahrrad: das von VanMoof im Rahmen des Abonnements an den Kunden gelieferte Fahrrad;
      3. Vertrag: ein Vertrag zwischen VanMoof und dem Kunden über ein Abonnement;
      4. Kunde: jede Person im Alter von mindestens 18 Jahren, die dieses Angebot über ihren Arbeitgeber nutzen kann und mit der VanMoof einen Vertrag geschlossen hat;
      5. Schlüssel: das Recht des Kunden auf Nutzung des Fahrrads;
      6. Monatsgebühr: die vertraglich vereinbarte, von dem Kunden an VanMoof pro Kalendermonat für die Miete des Fahrrads zu leistende Zahlung;
      7. Abonnement: das von dem Kunden im Rahmen des Vertrags zwischen ihm und VanMoof eingegangene Abonnement für die Nutzung des Fahrrads;
      8. Totalschaden: wie in Artikel 6.4 definiert;
      9. VanMoof: die VANMOOF B.V. mit Hauptgeschäftsstelle in 1092 AD Amsterdam, Adresse Mauritskade 55;
      10. VanMoof Brand Store: ein spezialisiertes, von VanMoof betriebenes Fahrradgeschäft, ein von VanMoof betriebener Pop-up-Store oder eine mit VanMoof verbundene juristische Person oder ein anderer von VanMoof zum Zweck des Abonnements bestimmter Standort;
      11. Internetportal: das über my.vanmoof.com erreichbare digitale Internetportal für das Abonnement, auf dem der Kunde auf seinen persönlichen Account zugreifen und seinen Schlüssel übertragen kann.
    2. Sofern dies im gegebenen Kontext erforderlich sein sollte, beinhalten die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Pluralform verwendeten Begriffe auch die Singularform und umgekehrt.
    3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bindend und auf das in Artikel 7 beschriebene Angebot beschränkt; mit der Annahme dieser Bedingungen verlieren alle anderen unter www.vanmoof.com aufgeführten Bedingungen ihre Wirkung.
  2. REGISTRIERVORGANG

    1. Ein antragstellender Kunde kann über das Internetportal ein Abonnement beantragen. Ein Vertrag tritt in Kraft, sobald der antragstellende Kunde über das Internetportal eine Anmeldung vorgenommen (und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen) hat und sobald VanMoof den antragstellenden Kunden als Kunden akzeptiert hat. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Abonnements und bilden einen Bestandteil sämtlicher zwischen einem Kunden und VanMoof geschlossenen Verträge.
    2. VanMoof behält sich das Recht vor, einen antragstellenden Kunden nicht zu akzeptieren, wenn:
      1. ein früheres Abonnement des antragstellenden Kunden von VanMoof beendet wurde;
      2. VanMoof andere Gründe zu der Annahme hat, dass die in dem Abonnement, dem Vertrag und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen von dem antragstellenden Kunden nicht eingehalten werden; oder
      3. der antragstellende Kunde mehr als 10 Kilometer von einem VanMoof Brand Store entfernt wohnt. 
    3. Vor der Lieferung des Fahrrads durch VanMoof an den Kunden muss dieser:
      1.  die vertraglich fälligen Beträge an VanMoof gezahlt haben;
      2. VanMoof über das Internetportal eine Einzugsermächtigung (mittels Kreditkarte oder Überweisung) für die Zahlung der Monatsgebühr, der Schlüsselgebühr sowie anderer gemäß dem Vertrag und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zahlbaren Beträge erteilt haben, wobei die Zahlungsmethode von VanMoof kontrolliert und schriftlich akzeptiert sein worden muss.
  3. FAHRRAD

    1. Für die Dauer des Abonnements stellt VanMoof dem Kunden ein Fahrrad der vereinbarten Version und Ausführung zur Verfügung. Sofern das Fahrrad nicht von VanMoof umgetauscht wird, nutzt der Kunde während der Laufzeit des Abonnements dasselbe Fahrrad. Das Fahrrad bleibt jederzeit Eigentum von VanMoof.
    2. Während der Laufzeit des Abonnements führt VanMoof Wartungs- und Reparaturarbeiten an dem Fahrrad durch (was Ersatzteile und Arbeitsleistung umfasst), sofern diese Tätigkeiten als Folge von normalem Verschleiß durch normalen Gebrauch notwendig sind. Zur Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten muss der Kunde unabhängig davon, ob die Tätigkeiten von VanMoof veranlasst worden sind, das Fahrrad zu einem VanMoof Brand Store transportieren und dort abholen oder (auf eigene Kosten) für den entsprechenden Versand sorgen. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Dauer des Abonnements und auch für den Fall, dass die Entfernung zwischen dem Kunden und dem nächstgelegenen VanMoof Brand Store etwa durch Umzug des Kunden oder die Schließung oder Verlegung eines VanMoof Brand Stores groß oder größer geworden ist. VanMoof ist berechtigt (jedoch nicht verpflichtet), Schäden an dem Fahrrad aufgrund von Umständen, die dem Kunden anzurechnen sind, auf Kosten des Kunden zu reparieren.
    3. Arbeiten an dem Fahrrad, die von dem Kunden oder einem Dritten durchgeführt werden, erfolgen auf Kosten des Kunden, sofern nicht VanMoof zuvor schriftlich bestätigt hat, dass man für diese Kosten verantwortlich zeichnet.
    4. VanMoof ist berechtigt, das Fahrrad jederzeit in Absprache mit dem Kunden zurückzunehmen und durch ein vergleichbares Fahrrad zu ersetzen.
  4. SCHLÜSSEL UND SCHLÜSSELÜBERTRAGUNG

    1.  Der Schlüssel ist strikt personengebunden und darf nur von dem Kunden benutzt werden. Sofern nicht gemäß den Bestimmungen dieses Artikels 4 eine Übertragung des Schlüssels erfolgt, ist es dem Kunden nicht gestattet, den Schlüssel einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen oder Dritten die Nutzung des Fahrrads zu ermöglichen.
    2. Während des Registriervorgangs legt der Kunde ein Passwort an, das den Zugang zu den vertraulichen Informationen und Funktionen des Internetportals bietet. Der Kunde verpflichtet sich, die Anmeldedaten streng vertraulich zu behandeln, und sorgt dafür, dass Dritte keinen Zugang zu diesen Daten erhalten.
    3. Der Kunde muss die gegenüber VanMoof gemachten personenbezogenen und zahlungstechnischen Angaben im Falle diesbezüglicher Änderungen so bald wie möglich über das Internetportal aktualisieren.
    4. Der Schlüssel (und damit das ausschließliche Recht zur Nutzung des Fahrrads) kann von dem Kunden auf einen antragstellenden Kunden übertragen werden, vorausgesetzt, der antragstellende Kunde hat zuvor diese allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen und ist von VanMoof als Kunde akzeptiert worden. Als Folge einer solchen Übertragung gehen die aus dem Abonnement sich ergebenden Rechtspflichten des Kunden gegenüber VanMoof im Wege einer Vertragsübernahme auf den neuen Kunden über. Der Schlüssel gibt einem solchen antragstellenden Kunden das ausschließliche Recht zur Nutzung des Fahrrads. Im Falle einer Schlüsselübertragung gemäß diesem Artikel 4 gilt als Anfangsdatum für das Abonnement des neuen Kunden jenes Datum, an dem der Schlüssel an jene Person übergeben wird, auf die der Schlüssel übertragen wurde. Der Kunde kann den Schlüssel in jeder rechtlich zulässigen Weise dem antragstellenden Kunden anbieten, die Übertragung des Schlüssels muss jedoch über das Internetportal erfolgen.
    5. VanMoof hat weder Einfluss auf die Bereitschaft eines antragstellenden Kunden, die Übertragung des Kundenschlüssels zu akzeptieren, noch auf die Höhe des Betrags, die der antragstellende Kunde für diese Übertragung zu zahlen bereit ist. VanMoof garantiert nicht, dass jeder antragstellende Kunde zu jeder Zeit gewillt ist, die Übertragung des Kundenschlüssels zu akzeptieren.
    6. Es liegt in der alleinigen Verantwortung der Person, die den Schlüssel überträgt, und nicht in der Verantwortung von VanMoof, das Fahrrad an den antragstellenden Kunden zu übergeben, von dem die Übertragung des Schlüssels akzeptiert wurde. Die Schlüsselübertragung ist ein Geschäftsvorgang zwischen dem Kunden, der den Schlüssel überträgt, und dem antragstellenden Kunden, der den Schlüssel akzeptiert. VanMoof ist an diesem Geschäftsvorgang nicht als Partei beteiligt, und das in Artikel 11 erwähnte Kündigungsrecht erstreckt sich nicht auf diesen Geschäftsvorgang.
    7. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Parteien, auf die der Schlüssel eines bestehenden Kunden übertragen wird, und für die mit diesen Parteien geschlossenen Verträge.
    8. VanMoof ist berechtigt, seine Mitwirkung bei der in Absatz 4 dieses Artikels 4 beschriebenen Schlüsselübertragung und Vertragsübernahme zu verweigern, wenn dafür zwingende Gründe vorliegen. Beispiel für einen derartigen zwingenden Grund ist eine Situation, in der ein Kunde, der den Schlüssel übertragen will, seine Verpflichtungen gegenüber VanMoof verletzt. 
  5. ALLGEMEINE VERPFLICHTUNGEN UND VERBOTE

    1. Der Kunde ist verpflichtet:
      1. entsprechend seiner Sorgfaltspflicht zu handeln und das Fahrrad pfleglich und in Übereinstimmung mit den Anweisungen von VanMoof sowie geltenden Verkehrsregeln und Fahrvorschriften zu behandeln;
      2. VanMoof im Falle von Diebstahl, Entwendung, Verlust oder Beschädigung des Fahrrads sofort über das Internetportal zu benachrichtigen;
      3. das Fahrrad immer abzuschließen und dafür mindestens (je nach Ausführung) das an das Fahrrad angebaute Ringschloss oder die in das Fahrrad eingebaute Hinterradsperre sowie, wo möglich, außerdem das mitgelieferte, stets mitzuführende Kettenschloss zu benutzen;
      4. immer die Alarmanlage des Fahrrads einzuschalten (sofern das Fahrrad damit ausgestattet ist), wenn das Fahrrad abgestellt oder untergestellt wird;
      5. auf eigene Kosten kleinere Wartungs- und Reparaturarbeiten auszuführen, zum Beispiel: (i) den Reifendruck regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf die Reifen aufzupumpen, und (ii) bewegliche Teile auf dem neuesten Stand zu halten und deren Stabilität zu kontrollieren und diese Teile nach Bedarf zu ölen und zu fetten;
      6. sicherzustellen, dass das Fahrrad jederzeit verkehrssicher ist und sicher gefahren wird;
      7. sicherzustellen, dass das Fahrrad gemäß dem Wartungsplan des Herstellers unterhalten wird;
      8. Schäden, die auf Umstände zurückzuführen sind, für die der Kunde haftet, auf eigene Kosten von VanMoof beseitigen zu lassen; und
      9. VanMoof unverzüglich mittels E-Mail oder über das Internetportal eventuelle Defekte am Fahrrad und festgestellte Fehler zu melden.
    2. Dem Kunden ist es nicht erlaubt:
      1. an dem Fahrrad Veränderungen vorzunehmen, die nicht ohne Beschädigung des Fahrrads rückgängig gemacht werden können. Die Anbringung von Kindersitzen und anderen Zubehörteilen am Fahrrad ist unter der Bedingung erlaubt, dass diese wieder abgebaut werden können, ohne dass es zu Schäden am Fahrrad kommt;
      2. das Fahrrad zu gewerblichen Zwecken (etwa (Unter-)Vermietung oder Nutzung für Kurier- und Lieferdienste) oder für Radsportwettbewerbe oder aber Tests einzusetzen;
      3. das Fahrrad Verwandten oder, wenn es sich bei dem Kunden um eine juristische Person oder einen Geschäftsinhaber handelt, Beschäftigten zur Verfügung zu stellen;
      4. das Fahrrad außerhalb von Straßen und Radwegen zu benutzen;
      5. die von dem Hersteller angegebene maximal zulässige Belastung des Fahrrads zu überschreiten;
      6. die Elektronik und/oder die Software des Fahrrads, den Schlüssel oder das Internetportal in irgendeiner Weise zu manipulieren, zu dekompilieren, rückzuentwickeln oder zu demontieren oder diese in irgendeiner Weise zur Datengewinnung zu nutzen;
      7. ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung von VanMoof Reparaturen oder Umbauten an dem Fahrrad durchführen zu lassen;
      8. das Fahrrad in andere Länder (außerhalb der EU) zu verbringen;
      9. das Fahrrad an Orten abzustellen, wo dies verboten ist;
      10. an dem Fahrrad ein dingliches Sicherheitsrecht zu bestellen; oder
      11. Nachschlüssel für die mit dem Fahrrad mitgelieferten Schlösser anfertigen zu lassen.
  6. DIEBSTAHL, ENTWENDUNG, VERLUST, TOTALSCHADEN

    1. Der Kunde muss das Fahrrad vor Diebstahl, Entwendung und Verlust schützen, indem er die Alarmanlage des Fahrrads (sofern das Fahrrad damit ausgestattet ist) aktiviert und das Fahrrad mindestens mit der in das Fahrrad eingebauten Hinterradsperre sichert.
    2. Im Falle von Diebstahl, Entwendung oder Verlust muss der Kunde dies VanMoof unverzüglich mittels E-Mail oder über das Internetportal, in jedem Fall aber innerhalb von 24 Stunden nach der Feststellung melden und bei der Polizei Anzeige erstatten.
    3. Erhält VanMoof eine Nachricht über Diebstahl, Entwendung oder Verlust eines Fahrrads mit beigefügter Abschrift des polizeilichen Protokolls, so versuchen die VanMoof Bike Hunters, das Fahrrad zu finden. Gelingt es ihnen nicht, das Fahrrad innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Protokolls an den Kunden zurückzugeben, ersetzt VanMoof das Fahrrad durch ein so weit wie möglich gleichwertiges Rad, sofern nicht einer der in Absatz 6.6 dieses Artikels beschriebenen Fälle gegeben ist.
    4. Wenn das Fahrrad völlig zerstört oder so stark beschädigt ist, dass die Reparaturkosten über dem Ist-Wert des Fahrrads liegen, wird dies als Totalschaden bezeichnet. Im Falle eines Totalschadens muss der Kunde dies VanMoof unverzüglich mittels E-Mail oder über das Internetportal, in jedem Fall aber innerhalb von 24 Stunden nach der Feststellung melden; VanMoof ersetzt das Fahrrad daraufhin durch ein so weit wie möglich gleichwertiges Rad, sofern nicht einer der in Absatz 6.6 dieses Artikels beschriebenen Fälle eingetreten ist.
    5. Bis zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrrads an den Kunden nach dem Diebstahl, der Entwendung oder dem Verlust kann der Kunde ein Ersatzrad nutzen, sofern dies verfügbar ist. Der Kunde muss das Fahrrad (nachdem dieses von den Bike Hunters aufgefunden wurde) [und]# das Ersatzrad abholen und diese zum nächstgelegenen VanMoof Brand Store zurückbringen. Für jede Anforderung der VanMoof Bike Hunters stellt VanMoof dem Kunden unabhängig davon, ob die Suche nach dem Fahrrad erfolgreich war, einen Betrag von € 98,- in Rechnung.
    6. Das Fahrrad wird von VanMoof nicht ersetzt, und der Kunde ist VanMoof gegenüber finanziell haftbar (und zwar in Höhe der noch zu zahlenden Monatsgebühr bis zu einem Maximum von 12 Monaten zuzüglich des in Artikel 6.5 erwähnten Betrags), wenn einer oder mehrere der folgenden Fälle gegeben sind:
      1. der Diebstahl, die Entwendung, der Verlust und/oder der Totalschaden treten bei dem Kunden zum dritten Mal auf;
      2. der Diebstahl, die Entwendung, der Verlust und/oder der Totalschaden ist auf eigenes Verschulden, vorsätzliche Handlung, grobe Fahrlässigkeit (ob beabsichtigt oder nicht) und/oder volle Absicht des Kunden zurückzuführen. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn der Kunde das Fahrrad nur unzureichend oder überhaupt nicht abgeschlossen hat, die Alarmanlage des Fahrrads nicht eingeschaltet oder das Fahrrad auf andere Weise nicht ausreichend vor Diebstahl, Entwendung oder Verlust geschützt hat (etwa durch sorglosen Umgang mit den Schlüsseln) oder wenn der (Total‑)Schaden auf eine unsachgemäße Benutzung des Fahrrads zurückzuführen ist (wenn das Fahrrad zum Beispiel entgegen den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen genutzt wird); oder
      3. der Kunde, wenn es tatsächlich oder angeblich zu Diebstahl, Entwendung, Verlust und/oder Totalschaden des Fahrrads gekommen ist, die Schlüssel für das Fahrrad nicht bei einem VanMoof Brand Store abgeben kann.
  7. VERTRAGSDAUER UND BEENDIGUNG

    1.  Ein Vertrag wird von VanMoof und einem Kunden zunächst für einen Mindestzeitraum von zwölf (12) Monaten geschlossen. Im Anschluss an diesen Anfangszeitraum dauert der Vertrag fort, sofern dieser von dem Kunden nicht beendet wird, was sodann jederzeit und mit sofortiger Wirkung möglich ist.
    2. Abonnement und Vertrag können von VanMoof jederzeit mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Mitteilung an den Kunden für den Fall beendet werden, dass:
      1. der Kunde es zweimal versäumt hat, die Monatsgebühr und/oder andere von ihm im Rahmen des Vertrags oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geschuldeten Beträge zu zahlen;
      2. der Kunde zu Beginn oder während der Laufzeit des Abonnements unzutreffende Angaben gemacht hat;
      3. Betrug begangen wurde oder VanMoof hinreichenden Grund zu der Vermutung hat, dass Betrug begangen wurde;
      4. der Kunde entgegen den Bestimmungen von Artikel 4 den Schlüssel oder die Anmeldedaten für das Internetportal einem Dritten zum Gebrauch überlässt oder Dritten in anderer Weise Gelegenheit zu deren Nutzung bietet;
      5. der Kunde sich weigert, das Fahrrad zwecks Wartung oder Reparatur zu einem VanMoof Brand Store zu bringen oder in anderer Weise bei eventuell fälligen Wartungs- oder Reparaturarbeiten seine Mitwirkung verweigert;
      6. einer der in Artikel 6.6 erwähnten Fälle eintritt;
      7. der Kunde gegen eine Bestimmung aus dem Vertrag oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt und derartige Verstöße von ihm nicht unverzüglich beendet werden;
      8. der Kunde das Fahrrad unter dem Einfluss von Alkohol oder Rauschmitteln fährt; oder
      9. der Kunde das Fahrrad in missbräuchlicher Weise nutzt, unter anderem, jedoch nicht nur, für Stunts, Rennen, Geländefahrten oder andere Zwecke, die nicht als sicherer Verkehr auf öffentlichen oder privaten Straßen oder Grundstücken sowie ausgewiesenen Radwegen bezeichnet werden können.
    3. Wird das Abonnement von VanMoof beendet, weil einer oder mehrere der in Absatz 7.2 dieses Artikels aufgeführten Fälle eingetreten ist, so wird der Zugang des Kunden zu dem Fahrrad und dem Internetportal sofort gesperrt und muss der Kunde das Fahrrad sofort an einen VanMoof Brand Store zurückgeben. Bei einer Beendigung des Abonnements gemäß Absatz 7.2 dieses Artikels hat VanMoof Anspruch auf:
      1. die sofortige Rückgabe des Fahrrads an einen VanMoof Brand Store. Gibt der Kunde das Fahrrad nicht sofort zurück, so hat VanMoof das Recht, dieses selbst wieder in Besitz zu nehmen und dem Kunden die damit verbundenen Kosten in Rechnung zu stellen;
      2. Zahlung der Monatsgebühr bis einschließlich dem Monat, in dem das Fahrrad zurückgegeben wird, zuzüglich aller anderen im Rahmen des Vertrags oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geschuldeten Beträge, jedoch höchstens für zwölf Monate; und
      3. Schadenersatz für alle VanMoof tatsächlich entstandenen Verluste.
    4.  Nach einer Beendigung des Vertrags muss der Kunde das Fahrrad in dem Zustand an VanMoof zurückgeben, in dem es an den Kunden geliefert wurde, wobei alle An- oder Umbauten an dem Fahrrad von dem Kunden vorher rückgängig zu machen sind.
    5. Im Falle einer Vertragsbeendigung, sei es durch VanMoof oder den Kunden, leistet VanMoof keinerlei Rückerstattung an den Kunden.
  8. BEZAHLUNG UND ZAHLUNGSRÜCKSTAND

    1. Die Monatsgebühr sowie sonstige im Rahmen des Vertrags oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen eventuell zu leistende Zahlungen werden monatlich im Voraus und im Wege der zum Zeitpunkt der Registrierung gewählten Zahlungsmethode überwiesen. Die Bezahlung der Monatsgebühr für den folgenden Kalendermonat muss spätestens am letzten Tag des laufenden Kalendermonats erfolgen.
    2. Der Kunde ermächtigt VanMoof unwiderruflich zur Einziehung sämtlicher von dem Kunden im Rahmen des Vertrags oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geschuldeten Beträge entweder mittels Lastschrift von dem seitens des Kunden angegebenen Konto oder durch Belastung seiner Kreditkarte oder aber über andere, auf dem Internetportal angebotene Zahlungswege.
    3. Geht eine Zahlung nicht innerhalb von 60 Tagen nach dem Fälligkeitsdatum bei VanMoof ein, so behält sich VanMoof das Recht vor, das Fahrrad wieder in Besitz zu nehmen. Der Kunde haftet für sämtliche VanMoof diesbezüglich entstehenden Kosten.
    4. VanMoof behält sich das Recht vor, seine Rechte aus dem Vertrag und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu übertragen.
  9. DATENSCHUTZ

    1. Personenbezogene Daten und andere den Kunden betreffende Daten können von VanMoof gespeichert und verarbeitet und dazu genutzt werden, dem Kunden Angebote zu unterbreiten, die eventuell personalisiert sind. Die Registrierung und Verwendung personenbezogener Daten durch VanMoof erfolgt gemäß dessen Datenschutzerklärung, die unter https://www.vanmoof.com/privacy abrufbar ist.
    2. Im Falle von Diebstahl oder Entwendung des Fahrrads oder eines begründeten Verdachts auf Diebstahl, Entwendung oder Betrug ist VanMoof berechtigt (jedoch nicht verpflichtet) - wenn die Ausführung des Fahrrads dies erlaubt - den Standort des Fahrrads zu bestimmen und/oder zu prüfen, ob das Fahrrad vor der angeblichen oder tatsächlichen Entwendung abgeschlossen wurde. 
  10. KÜNDIGUNGSRECHTE

    1. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag (und damit das Abonnement) monatsweise zu kündigen, sobald der zwölfmonatige Anfangszeitraum abgelaufen ist.
    2. Um von diesen Kündigungsrechten Gebrauch machen zu können, muss der Kunde frühzeitig eine eindeutig formulierte schriftliche Mitteilung (durch Brief oder E-Mail-Nachricht) oder eine Meldung auf dem Internetportal an VanMoof schicken, in der erklärt wird, dass der Vertrag (und damit das Abonnement) gekündigt werden soll.
    3. Wenn der Kunde den Vertrag kündigt, so wird die Kündigung erst dann wirksam, wenn der Kunde das Fahrrad gemäß den Bestimmungen von Artikel 7.4 an VanMoof zurückgegeben hat. 
  11. HAFTUNG; RISIKOÜBERNAHME

    1. VanMoof empfiehlt dem Kunden nachdrücklich, einen sicherheitsgeprüften, gemäß Herstelleranweisung angelegten Fahrradhelm von geeigneter Größe und Passform zu tragen. Bei Fahrten mit dem Rad kann ein sicherheitsgeprüfter, gemäß Herstelleranweisung angelegter Fahrradhelm von geeigneter Größe und Passform Verletzungen vorbeugen oder die Schwere von Kopfverletzungen verringern, die durch einen Aufprall mit dem Kopf hervorgerufen werden; allerdings bieten Fahrradhelme keinen hundertprozentigen Schutz, schützen nicht vor allen Kopfverletzungen und schützen nicht vor Verletzungen anderer Art. VANMOOF UND DIE ÜBRIGEN FREIGESTELLTEN PERSONEN ÜBERNEHMEN KEINERLEI GARANTIE ODER GEWÄHR IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT ODER DIE SICHERHEITSEIGENSCHAFTEN VON STURZHELMEN, UND DER KUNDE ERKENNT AN, DASS VANMOOF UND DIE ÜBRIGEN FREIGESTELLTEN PERSONEN NICHT FÜR VERLETZUNGEN HAFTEN, DIE DEM KUNDEN BEI DER BENUTZUNG EINES FAHRRADS, UNABHÄNGIG DAVON, OB DER KUNDE ZUM UNFALLZEITPUNKT EINEN HELM TRUG, ENTSTEHEN. DER KUNDE ÜBERNIMMT DAS GESAMTE RISIKO, DAS MIT DEM FAHREN OHNE HELM ODER SONSTIGE SCHUTZKLEIDUNG UND ‑AUSRÜSTUNG VERBUNDEN IST. Dem Kunden ist bekannt, dass bei der Benutzung eines Fahrrads zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen und Vorkehrungen erforderlich sein können, die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich erwähnt werden.
    2. Der Begriff "freigestellte Personen" bezeichnet in ihrer Gesamtheit (i) VanMoof sowie seine sämtlichen Eigentümer, Unternehmensleiter, Zweiggesellschaften, Beschäftigten, Bevollmächtigten, Vertreter, Rechtsnachfolger und Zessionare.
    3. Der Kunde erklärt, versichert und erkennt an, dass er oder sie (i) ein sicherer und fähiger Radfahrer ist, (ii) ausreichend fit und körperlich in der Lage ist, ein Fahrrad gefahrlos und ohne gesundheitliches Risiko zu benutzen, (iii) über die erforderlichen Kenntnisse bezüglich der Benutzung eines Fahrrads verfügt und (iv) über die erforderlichen Kenntnisse bezüglich der Gesetze verfügt, die für Fahrräder in jener Stadt gelten, in das Fahrrad benutzt wird. WIE JEDE KÖRPERLICHE AKTIVITÄT KANN DIE BENUTZUNG EINES FAHRRADS ZU KLEINEREN ODER GRÖSSEREN VERLETZUNGEN ODER BESCHWERDEN FÜHREN UND ZU VERSCHLIMMERUNGEN ODER KOMPLIKATIONEN TIEFER LIEGENDER KÖRPERLEIDEN ODER KRANKHEITEN FÜHREN. MIT DER ENTSCHEIDUNG, EIN VANMOOF-FAHRRAD ZU BENUTZEN, ÜBERNIMMT DER KUNDE DIE GESAMTE VERANTWORTUNG UND GEFAHRTRAGUNG FÜR ALLE DERARTIGEN VERLETZUNGEN UND ANDEREN KÖRPERLEIDEN.
    4. Ausgenommen den Fall grober Fahrlässigkeit oder einer schweren Verfehlung seitens VanMoof (i) haftet VanMoof dem Kunden gegenüber weder für Verletzungen des Kunden oder von Dritten noch für eventuelle Sachschäden und (ii) hält der Kunde in Bezug auf jegliche Ansprüche, die seitens des Kunden oder eines Dritten durch die Benutzung des Fahrrads durch den Kunden entstehen, VanMoof schadlos und stellt VanMoof diesbezüglich frei.
  12. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

    1. VanMoof behält sich das Recht vor, notwendige und zumutbare Änderungen des Abonnements (einschließlich einer Anhebung der Monatsgebühr entsprechend dem Lebenshaltungsindex) und/oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. VanMoof benachrichtigt den Kunden mindestens 30 Tage bevor Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kunden bindend werden.
    2. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für nichtig, ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, so bleiben die übrigen rechtswirksamen, zulässigen und durchsetzbaren Bestimmungen weiterhin in vollem Umfang bindend.
    3. Die Artikel 207, 208, 210 sowie 216 (2) und (3) von Buch 7 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht anwendbar.
    4. Der Kunde stimmt zu, dass Informationen in Bezug auf das Abonnement nur in digitaler Form verschickt werden, etwa durch E-Mail-Nachricht an die zum Zeitpunkt der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse.
    5. Mit Ausnahme einer für VanMoof aus vorsätzlicher Handlung oder grober Fahrlässigkeit oder kraft zwingendem Recht sich ergebenden Haftung schließt VanMoof jede andere Haftung gegenüber dem Kunden aus.
    6. Höhere Gewalt befreit VanMoof von seinen Verpflichtungen aufgrund des Abonnements, des Vertrags und/oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Begriff "höhere Gewalt" schließt den Fall ein, dass VanMoof aufgrund von Krieg, Kriegsgefahr, politischen Unruhen, Störungen, Brand, Wasserschaden, Frost, Überschwemmung, Erdbeben, Arbeitsniederlegung, Sitzstreik, Aussperrung, staatlichen Maßnahmen, Gerätedefekt, Unterbrechung der Energieversorgung oder von Kommunikationssystemen sowie Änderungen relevanter Gesetze oder Bestimmungen nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen.
    7. Das Abonnement, der Vertrag und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.
    8. Die niederländischen Gerichte sind ausschließlich zuständig, über Streitigkeiten zu entscheiden, die sich aus dem Abonnement, dem Vertrag, diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderen daraus hervorgehenden Rechtsverhältnissen zwischen VanMoof und dem Kunden ergeben.
    9. Die Rechte des Kunden aus dem Abonnement, dem Vertrag oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von VanMoof übertragen werden; davon ausgenommen ist lediglich die Übertragung eines Schlüssels gemäß den Bestimmungen von Artikel 4. Diese Bestimmung stellt eine Klausel mit sachenrechtlicher Wirkung im Sinne von Buch 3 Artikel 83 (2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs dar.
    10. VanMoof behält sich das Recht vor, notwendige und zumutbare Änderungen des Abonnements (einschließlich einer Anhebung der Monatsgebühr entsprechend dem Lebenshaltungsindex) und/oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen; dies geschieht jedoch nicht vor dem 31. Dezember 2019. VanMoof benachrichtigt den Kunden mindestens 30 Tage bevor Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kunden bindend werden.
    11. Sollte eine der in diesem Dokument enthaltenen Bedingungen oder Bestimmungen von einem zuständigen Gericht für nichtig, ungültig oder rechtswidrig erachtet werden, so gilt, dass diese von dem übrigen Inhalt dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unabhängig ist, und werden die in diesem Dokument enthaltenen übrigen Bedingungen oder übrigen Bestimmungen dadurch in keiner Weise eingeschränkt, beeinträchtigt oder unwirksam.
    12. Der Kunde stimmt zu, dass Informationen in Bezug auf das Abonnement nur in digitaler Form verschickt werden, etwa durch E-Mail-Nachricht an die zum Zeitpunkt der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse.
    13. VanMoof übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für eine Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen des Abonnements, des Vertrags und/oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn diese unmittelbar oder mittelbar aus Umständen folgen oder durch Umstände verursacht werden, die sich - nach üblichen Maßstäben gemessen - seiner Gewalt entziehen, unter anderem, jedoch nicht nur, höhere Gewalt, Erdbeben, Brand, Überschwemmung, Kriegsgefahr, Terroranschläge, politische oder militärische Unruhen, Sabotage, Epidemie, Aufstand, Unterbrechung, Verlust oder Fehlfunktion von Versorgungsdiensten, Computer- (Hardware oder Software) oder Kommunikationsdiensten, Unfall, Arbeitskonflikt oder Streik, Beschlüsse von Zivil- oder Militärbehörden oder staatliche Maßnahmen sowie Änderungen relevanter Gesetze oder Bestimmungen.
    14. Das Abonnement, der Vertrag und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich dem örtlich geltenden Recht des Staates New York; eine Rechtswahl oder eine kollisionsrechtliche Bestimmung oder Norm (sei es seitens des Staates New York oder einer anderen Gerichtsbarkeit) besitzt keine Rechtskraft.
    15. ALLE AUS DEM ABONNEMENT, DEM VERTRAG UND DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SICH ERGEBENDEN ODER DARAUF BERUHENDEN KLAGEN, PROZESSE ODER VERFAHREN SIND DEM BUNDES- ODER EINZELSTAATLICHEN GERICHT IN DEM BUNDESSTAAT UND VERWALTUNGSBEZIRK VORZULEGEN, IN DEM JENER VANMOOF BRAND STORE GELEGEN IST, VON DEM DAS FAHRRAD AN DEN KUNDEN GELIEFERT WURDE. JEDE PARTEI UNTERWIRFT SICH FÜR DEN FALL, DASS ES ZU DEN GENANNTEN KLAGEN, PROZESSEN ODER VERFAHREN KOMMT, UNWIDERRUFLICH DER AUSSCHLIESSLICHEN ZUSTÄNDIGKEIT DIESER GERICHTE. DIE ZUSTELLUNG VON GERICHTLICHEN DOKUMENTEN, VORLADUNGEN, BENACHRICHTIGUNGEN UND ANDEREN DOKUMENTEN AUF DEM POSTWEG AN DIE IN DEM ABONNEMENT ODER VERTRAG ANGEGEBENE ANSCHRIFT GILT IN ALLEN GENANNTEN, VOR JEDEM GENANNTEN GERICHT ANHÄNGIG GEMACHTEN KLAGEN, PROZESSEN ODER VERFAHREN ALS RECHTSGÜLTIGE ZUSTELLUNG VON GERICHTSDOKUMENTEN. DIE PARTEIEN VERZICHTEN UNWIDERRUFLICH UND BEDINGUNGSLOS AUF DIE MÖGLICHKEIT, EINWAND DAGEGEN ZU ERHEBEN, DASS IM FALLE VON KLAGEN, PROZESSEN ODER VERFAHREN DIE WAHL DER ZUSTÄNDIGKEIT AUF DIE GENANNTEN GERICHTE FÄLLT, UND VERZICHTEN UNWIDERRUFLICH DARAUF, VOR DEN GENANNTEN GERICHTEN DARAUF ZU PLÄDIEREN ODER GELTEND ZU MACHEN, DASS DIE DIESEN GERICHTEN VORGELEGTEN KLAGEN, PROZESSE ODER VERFAHREN VOR EIN FORUM NON CONVENIENS GEBRACHT WURDEN. Wenn sich VanMoof in einem Rechtsstreit, in dem es um die Durchsetzung der Rechte aus dem Abonnement, dem Vertrag oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen geht, gegen den Kunden durchsetzt oder mit diesem vergleicht, hat VanMoof neben allen sonstigen, von VanMoof eventuell geltend zu machenden Schadenersatzansprüchen oder ihm zuzuerkennenden Beträgen Anspruch auf Erstattung der für die Lösung oder Beilegung der Streitigkeit entstandenen Ausgaben, Spesen und des (sowohl für das Verfahren oder dessen Vorbereitung als auch für Berufung, Mediation oder andere Vorgänge) üblicherweise anfallenden Anwaltshonorars.
    16. Die Rechte des Kunden aus dem Abonnement, dem Vertrag oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von VanMoof übertragen werden; davon ausgenommen ist lediglich die Übertragung eines Schlüssels gemäß den Bestimmungen von Artikel 4.

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